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Einschulung

Alle Kinder in Bayern besuchen die vierjährige Grundschule.
 
1. Aufnahme in die Grundschule

Die Grundschule ist die erste gemeinsame Schule für alle Kinder. Die Schulpflicht beginnt in dem Jahr, in dem ein Kind sechs Jahre alt wird. Mit sechs Jahren gilt ein normal entwickeltes Kind als schulfähig, d.h. es ist körperlich, geistig-seelisch und sozial so weit entwickelt, dass es am Unterricht erfolgreich teilnehmen kann.
Kinder können auch vorzeitig aufgenommen werden, wenn sie die eben genannten Voraussetzungen erfüllen. Dies muss durch ein Testverfahren bzw. schulpsychologisches Gutachten bestätigt werden.
Kinder, die noch nicht schulfähig sind, können auch zurückgestellt werden, wenn nicht ein besonderer Förderbedarf besteht, dem an der Grundschule nicht in ausreichendem Maße Rechnung getragen werden kann.
Die Entscheidung über die Schulaufnahme trifft in jedem Fall der Schulleiter. Er stützt sich dabei auf die Aussagen seiner Kolleginnen und Kollegen, des Kindergartens und, falls erforderlich, das Ergebnis der Überprüfung der Schulfähigkeit. In Zweifelsfällen können zusätzlich Schularzt und schulische Beratungsdienste beteiligt werden.
Zur Aufnahme melden die Eltern ihr Kind an einem festgelegten Tag im April (meist in den Medien bekannt gegeben) persönlich in der Schule an.

Besteht ein besonderer Förderbedarf?
Ist Ihr Kind Linkshänder oder haben Sie Entwicklungsverzögerungen etwa in der Sprachentwicklung festgestellt oder andere Beeinträchtigungen, so sprechen Sie ganz offen mit der Schule darüber. Dies sind zumeist keine Gründe, einen Schulbesuch zu verweigern oder eine Förderschule zu empfehlen, sondern sie geben der Schule die Möglichkeit, von Anfang an gezielt zu fördern. Dies gilt auch für Schüler mit besonderen Begabungen, die ebenso zusätzlich gefördert werden müssen.
Wenn Sie beobachten, dass Ihr Kind vorwiegend mit der linken Hand arbeitet, sollten Sie die Schule spätestens zum Schuljahresbeginn darüber informieren. Die Schulberatung oder die Beratungsstelle für Linkshänder kann Sie dabei unterstützen. Wenn festgestellt wird, dass Ihr Kind Linkshänder ist, darf es selbstverständlich auch in de Schule mit der linken Hand das Schreiben erlernen.



2. Was braucht ein Kind zum Schulanfang?

Zur Arbeit in der Grundschule benötigen die Schüler Lernmittel und Arbeitsmittel.
Lernmittel sind im Wesentlichen die Schulbücher. In Bayern haben die Schülerinnen und Schüler einen Rechtsanspruch darauf, die Bücher, die unter die Lernmittelfreiheit fallen, kostenlos von der Schule zu erhalten. Die Schulbücher, die für den Unterricht in den einzelnen Fächern benötigt werden, brauchen die Eltern nicht zu kaufen.
Arbeitsmittel sind alle Schreib-, Mal- und Zeichengeräte u.a. sowie Arbeitshefte, die in einzelnen Fächern zur Unterstützung der Lernarbeit angeschafft werden. In der Jahrgangsstufe 1 ist ein besonderes zusätzliches Arbeitsmittel der Setzkasten. Arbeitsmittel müssen von den Eltern selbst besorgt bzw. bezahlt werden, da sie, wie z.B. die Schreibgeräte dem Schüler selbst gehören, oder, wie z.B. die Arbeitshefte, nicht wieder verwendbar sind.
Eine Aufstellung darüber, welche Materialien für den Unterricht benötigt werden, gibt es meist am Tag der Schuleinschreibung im April oder am ersten Schulschnuppertag, der noch im Juni bzw. Juli vor Schulbeginn abgehalten wird.


3. Sicherheit auf dem Schulweg

Der Schulweg fällt nicht in den Verantwortungsbereich der Schule. Dafür sind die Eltern und die Kommune zuständig.
Eltern können die Schulwegsicherheit ihres Kindes sehr unterstützen. Gehen sie noch vor dem ersten Schultag mit den Kindern (nicht nur mit den Schulanfängern) mehrmals den Schulweg oder den Weg zur Bushaltestelle ab. Machen Sie Kinder auf Gefahrenquellen aufmerksam und üben sie das richtige Verhalten im Straßenverkehr. Überzeugen Sie sich davon, dass das Kind den Schulweg sicher alleine bewältigen kann. Sicherlich wird es Möglichkeiten geben, zusammen mit anderen Eltern und Kindern einen gemeinsamen Schulweg zu finden.
Grundschüler haben ein Recht auf kostenlose Beförderung, wenn der Schulweg länger als 2 km ist oder eine gefährliche Wegstrecke benutzt werden muss. zuständig dafür ist die Gemeinde oder der Schulverband. Den Antrag auf kostenlose Beförderung erhalten sie bei der Schule.
Erkundigen Sie sich noch im Kindergarten oder bei der Schule bzw. bei der örtlichen Verkehrswacht über Schulwegtrainings, die oft in Zusammenarbeit mit der Polizei durchgeführt werden.


4. Das sollte Ihr Kind wissen und können

(Sie können die Elterntipps für Schulanfänger hier als PDF-Datei downloaden: Elterntipps.pdf)

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